Ethisches Selbstverständnis
Die nachfolgenden Grundsätze sind für mich verbindlich:
In jedem Menschen ist das Potenzial zum Umgang mit und zur Lösung eigener Konflikte vorhanden. Ich vertraue in meine und die Kompetenz der Parteien zur kreativen Gestaltung und Verständigung im Konflikt.
Ich anerkenne die Autonomie jedes Beteiligten, respektiere die Einzigartigkeit eines jeden und gleichzeitig die Vielfalt der Unterschiede, in denen ich ein besonderes Potenzial sehe.
Ich respektiere und fördere als Mediatorin die Selbstverantwortlichkeit aller Beteiligten. Ich bin mir der Verantwortung für den geschützten Rahmen bewusst, der den Konfliktparteien das Sicheinlassen auf den Prozess der Lösungssuche ermöglicht und ermutige sie, die Verantwortung für den von ihnen eingebrachten Inhalt und die erarbeiteten Vereinbarungen zu übernehmen.
Ich schaffe und wahre den geschützten Rahmen, der den Konfliktparteien ermöglicht, sich auf den Prozess der Lösungssuche einzulassen und Gewalt ausschließt.
Ich nehme die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien mit gleichem Respekt wahr. Ich achte auf Machtunterschiede und gebe jeder Partei die Zeit und die Aufforderung, ihre Sache vollständig darzustellen. Ich stelle sicher, dass jede Konfliktpartei sich ihrer eigenen Bedürfnisse und Wünsche klar werden kann.
Als Mediatorin bin ich ruhig und aufmerksam und ermutige die Streitparteien zu offener und direkter Aussprache, zu gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung.
Ich fühle mich in die Konfliktparteien ein und achte das gesamte Spektrum der Gefühle aller Beteiligten. Ich fördere die gegenseitige Einfühlung der Konfliktparteien und ermutige sie, ihren Konflikt gemeinsam auszutragen.
Alles, was ich in der Mediation erfahre, behandle ich respektvoll und vertraulich. Ich vereinbare mit den Konfliktparteien, dass sie mich im Falle eines Gerichtsprozesses nicht als Zeugen für Tatsachen benennen werden, die uns im Verlauf des Mediationsverfahrens bekannt geworden sind. Durch meine Integrität und Aufrichtigkeit stärke ich das Vertrauen der Konfliktparteien in das Verfahren der Mediation und die Erreichbarkeit einer Lösung für ihren Konflikt.
Ich gewährleiste die freiwillige Teilnahme der Konfliktparteien an der Mediation, indem ich sie vollständig über das Verfahren der Mediation informiere und sie auf dessen Möglichkeiten und Grenzen hinweise. Mit welchem Ergebnis und zu welchem Zeitpunkt sie den Mediationsprozess beenden wollen, bleibt ausschließlich den Konfliktparteien überlassen.
Ich bin bereit, Kritik entgegenzunehmen und im eigenen Konflikt diesen in einer Mediation zu bearbeiten.
Ich verpflichte mich durch sorgfältige Vorbereitung die Interessen der Konfliktparteien bestmöglich zu wahren. Wenn ich erkenne, dass eine parteiliche Beratung für die Konfliktparteien nötig wäre, weise ich sie darauf hin und ermutige sie, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Erkenne ich, dass meine Allparteilichkeit nicht mehr gewährleistet ist, verpflichte ich mich, diese unter Zuhilfenahme von professioneller Unterstützung wiederzugewinnen bzw. die Mediation an eine Kollegin / einen Kollegen weiterzuleiten.
Ich verpflichte mich zu regelmäßiger Selbstreflexion durch Supervision, Coaching oder kollegiale Beratung und bilde mich regelmäßig fort, um meine Qualität zu sichern.
(aus Bundesverband Mediation e.V., Standards und Ausbildungsrichtlinien 29.04.2000)